Holistic Pulsing Sitzungen brauchen ab 18.02.2021 besondere Maßnahmen (gilt bis 27.02.2021), da es sich um eine körpernahe Dienstleistung handelt!
Als körpernahe Dienstleistungen gelten jene Dienstleistungen, die regelmäßig mit einem längeren physischen Kontakt verbunden sind. Dazu zählen insbesondere jene Methoden der Humanenergetik, die zwangsläufig mit einem „Berühren des Körpers” einhergehen; dies ist im Regelfall etwa bei den nachfolgenden Methoden evident: „sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen.
Bitte entnehmt hier die FAQs für die Zutrittstests der PulserInnen und die Rahmenbedingnungen für körpernahe Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von zwei Meter unterschritten wird und die Dienstleistung nicht in der eigenen Praxis erfolgt: FAQs Zutrittstest Die Kunden selber unterliegen keiner Testpflicht, wenn die Dienstleistung bei Ihnen zu Hause erbracht wird.
Wenn die Dienstleistung in der eigenen Praxis erbracht wird, ist von den KundInnen ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) vorzulegen, dessen Ergebnis negativ ist und dessen Abnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
WICHTIG: Aktive PulserInnen müssen sich alle 7 Tage negativ testen lassen, wenn sie in der eignen Praxis pulsen!
Verordnung zur 4. Covid Schutzmaßnahmenverordnung: Bundesgesetzblatt tritt mit 18.02.2021 in Kraft und gilt bis 27.02.2021.
Bitte informiere dich auch auf www.wko.at/coronavirus und https://coronavirus.wien.gv.at/site/
Bleibt gesund und mit pulsierenden Grüßen,
Euer Vorstand